Interpretation der provinzübergreifenden gegenseitigen Unterstützung in Krankenversicherungskonten durch die National Healthcare Security Administration

Mar 04, 2026

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Kürzlich haben die National Healthcare Security Administration und das Finanzministerium eine Mitteilung herausgegeben, in der eine landesübergreifende Unterstützung für die persönlichen Konten der Mitarbeiter bei der Grundkrankenversicherung gefordert wird, wodurch der Umfang der Unterstützung weiter ausgeweitet wird. Als Reaktion auf die Bedenken der Leser interviewte der Reporter relevante Beamte der National Healthcare Security Administration.

F: Was ist die Krankenversicherung des Arbeitnehmers, das persönliche Konto der Familie und die gegenseitige Unterstützung? Wo liegen die Grenzen des Umfangs der Rechtshilfe?

Antwort: Seit seiner Gründung im Jahr 1998 implementiert das chinesische Krankenversicherungssystem für Arbeitnehmer ein Schutzmodell, das Social-Pooling und persönliche Konten kombiniert. Die Mittel auf dem persönlichen Krankenversicherungskonto des Arbeitnehmers können zur Deckung der persönlichen Ausgaben für medizinische Behandlung und den Kauf von Medikamenten verwendet werden. Im Jahr 2021 hat der Staatsrat ein Dokument herausgegeben, das den Umfang der Verwendung der Mittel auf den persönlichen Krankenversicherungskonten der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern selbst auf ihre „Ehepartner, Eltern und Kinder“ erweitert, die an der Grundkrankenversicherung teilnehmen, d. h. die Mittel auf den persönlichen Krankenversicherungskonten können von Familienmitgliedern gemeinsam genutzt werden; Im Juli 2024 veröffentlichte der Staatsrat ein weiteres Dokument, um den Umfang der gegenseitigen Unterstützung für die persönlichen Krankenversicherungskonten der Arbeitnehmer von „Ehepartnern, Eltern und Kindern“ auf „nahe Verwandte“, die an der Grundkrankenversicherung teilnehmen, weiter auszudehnen. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Großeltern mütterlicherseits, Enkel und Enkel mütterlicherseits nahe Verwandte.

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